Deutsche Gesellschaft für Urologie
  Kontakt   Impressum   

Aktuelles

Fortbildungszertifikate der Landesärztekammern:

 

Sehr geehrte Akademie-Mitglieder,

wie bereits bekannt, besteht seit dem 01.01.2004 für Fachärzte eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Fortbildung. Diese wurde zuerst für die niedergelassenen Fachärzte (SGB V § 95c ) und seit dem 01.01.2006 auch für Klinikärzte (SGB V § 137) beschlossen.

Die niedergelassenen Fachärzte mussten den Nachweis über 250 Fortbildungspunkte zur Erfüllung der Fortbildungspflicht erstmals bis spätestens 30.06.2009 erbringen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, so kann dies zu Honorarkürzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung führen.

Wir freuen uns darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass wir gemeinsam mit den zwei Fachgesellschaften der Kardiologen und der Nephrologen mit den Ärztekammern Nordrhein und Baden-Württemberg eine Vereinbarung zu Gunsten unserer Mitglieder schließen konnten.

Diese Vereinbarung ermöglicht es uns, Sie tatkräftig bei der Beantragung des Fortbildungszertifikats zu unterstützen.

Wünschen Sie eine Beantragung durch uns, dann klicken bei Ihrem Kammergebiet:

Landesärztekammer Nordrhein

Landesärztekammer Baden-Württemberg

weitere Ärztekammern: Bitte reichen Sie die jährlich von der Akademie ausgestellten Fortbildungsnachweise und die dazugehörigen Sammelauflistungen zur Austellung des Fortbildungszertifikates bei Ihrer Ärztekammer ein.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne nochmals eine Sammelaufstellung Ihrer Fortbildungsaktivitäten, mit den von Ihnen erworbenen CME-Punkten zur Vorlage der Ärztekammer zusammen.

 

Mitgliederbereich
Teilnehmer-Nr.:

Passwort:

Logindaten merken
Fortbildungskalender